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🇵🇭 Philippinen · Ehe & Familie

Heiraten auf den Philippinen: Was Deutsche wissen müssen

Dokumente, Behördenwege, Anerkennung in Deutschland und warum das Thema Scheidung hier besonders wichtig ist. Alles was du brauchst, bevor du ja sagst.

Stand: September 2026 · Quellen: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Manila, Philippine Statistics Authority, Family Code der Philippinen
Wichtiger Hinweis: Diese Seite gibt einen Überblick über das Thema. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Vor der Eheschließung unbedingt beim zuständigen Standesamt in Deutschland und bei der Deutschen Botschaft Manila persönlich nachfragen, da sich Anforderungen ändern können.

Was hat sich geändert?

Für eine Ehe zwischen einer Filipina oder einem Filipino und einem Ausländer verlangt der philippinische Local Civil Registrar eine Marriage License. Dafür müssen beide Seiten ihre Ehefähigkeit nachweisen, die philippinische Seite unter anderem mit einem CENOMAR, die deutsche Seite mit einem Ehefähigkeitszeugnis plus einer zusätzlichen Bescheinigung der Deutschen Botschaft Manila.

Der größte Unterschied zu Thailand und Vietnam: Die Philippinen sind seit 2019 Mitglied im Haager Apostille-Übereinkommen. Das vereinfacht die Beglaubigung mancher Dokumente. Gleichzeitig kennt das philippinische Recht bis heute keine Scheidung im eigentlichen Sinn, dazu unten mehr.

Neu seit 29. Juli 2026: In Deutschland ist das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft in Kraft getreten. Laut Deutscher Botschaft Manila betrifft das auch Eheschließungen: In Fällen, in denen zwischen den Partnern ein deutliches aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, kann zusätzlich die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich werden. Bei der Botschaft oder dem zuständigen Standesamt nachfragen, ob das im eigenen Fall greift.
Wichtig, CFO-Beratung: Seit September 2023 sind ausreisende philippinische Partnerinnen und Partner von Ausländern mit Touristenvisum von der Beratungspflicht der Commission on Filipinos Overseas (CFO) befreit. Wer aber mit einem Aufenthaltstitel für den dauerhaften Umzug nach Deutschland ausreist, etwa im Rahmen des Ehegattennachzugs, braucht weiterhin das CFO-Beratungszertifikat vor der Ausreise. Für die meisten Paare in diesem Ratgeber, die dauerhaft nach Deutschland ziehen wollen, gilt also weiterhin die Beratungspflicht.
Option 1: Heiraten auf den Philippinen

Heirat auf den Philippinen

Ihr heiratet standesamtlich vor dem Local Civil Registrar am Wohnort deiner Partnerin oder deines Partners. Vor der eigentlichen Trauung müsst ihr eine Marriage License beantragen, für die beide Seiten mehrere Nachweise vorlegen müssen.

Was du aus Deutschland mitbringen musst

Deine deutschen Dokumente

  • Gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde (mit englischer Übersetzung, beglaubigt bzw. mit Apostille)
  • Ehefähigkeitszeugnis vom deutschen Standesamt
  • Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage (von der Deutschen Botschaft Manila)
  • Bei Verlobten zwischen 18 und 21 Jahren: Elternzustimmung
  • Bei Scheidung: legalisiertes Scheidungsurteil mit englischer Übersetzung
  • Bei Verwitwung: legalisierte Sterbeurkunde

Dokumente deiner philippinischen Partnerin/deines philippinischen Partners

  • PSA-Geburtsurkunde
  • CENOMAR der PSA (Certificate of No Marriage Record, max. 6 Monate alt)
  • Gültiger Ausweis
  • Teilnahmebescheinigung der Pflichtseminare (Family Planning, Eheberatung u.a.)
  • Bei geplantem Umzug nach Deutschland mit Aufenthaltstitel: CFO-Beratungszertifikat
Ehefähigkeitszeugnis und Consular Certificate: Das Ehefähigkeitszeugnis beantragst du beim Standesamt deines deutschen Wohnsitzes, ohne deutschen Wohnsitz beim Standesamt I in Berlin. Es gilt 6 Monate. Mit diesem Zeugnis beantragst du anschließend bei der Deutschen Botschaft Manila die Consular Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage. Gebühr: 36 Euro (in Peso oder per Kreditkarte), Bearbeitung meist 2 Werktage bei persönlicher Abgabe. Sprechzeiten dafür: dienstags bis freitags 08:00 bis 09:30 Uhr, ohne Termin. Für die Vorbereitung insgesamt mindestens 4 bis 5 Wochen einplanen.

Ablauf der Heirat auf den Philippinen

1

Standesamt in Deutschland kontaktieren

Erkläre dem Standesamt dass du auf den Philippinen heiraten willst und frage nach der genauen Dokumentenliste, da es Unterschiede zwischen den Standesämtern gibt.

2

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Beim Standesamt deines Wohnsitzes, ersatzweise beim Standesamt I Berlin. Gültig 6 Monate.

3

Consular Certificate bei der Deutschen Botschaft Manila beantragen

Mit dem deutschen Ehefähigkeitszeugnis zur Botschaft. Gebühr 36 Euro, Bearbeitung meist 2 Werktage.

4

PSA-Dokumente der Partnerin/des Partners besorgen

CENOMAR und Geburtsurkunde bei der Philippine Statistics Authority beantragen, nicht älter als die geforderten Fristen.

5

Pflichtseminare besuchen

Family Planning, Eheberatung, Gesundheit und Hygiene sowie familiäre Verantwortung. Die meisten Local Civil Registrars bieten diese Seminare kostenlos an festen Terminen im Monat an.

6

Marriage License beantragen

Beim Local Civil Registrar am Wohnort deiner Partnerin oder deines Partners, persönliches Erscheinen beider Partner ist Pflicht. Nach Art. 17 Family Code hängt der Antrag danach 10 Tage am Schwarzen Brett des Rathauses aus. Die Lizenz ist anschließend 120 Tage gültig.

7

Standesamtliche Trauung

Vor dem zuständigen Standesbeamten, mit zwei Trauzeugen. Ausreichende Englischkenntnisse werden empfohlen, da die Zeremonie üblicherweise auf Englisch abläuft.

8

Eintragung in Deutschland (optional)

Nach § 34 Personenstandsgesetz kann die Ehe in ein deutsches Eheregister eingetragen werden. Dafür unter anderem Geburtsurkunden und Reisepässe beider Partner sowie die Heiratsurkunde bei der Botschaft einreichen, vorab per E-Mail als PDF. Gebühren: 60 Euro für die Unterschriftsbeglaubigung (85 Euro mit Namenserklärung), 27 Euro für Beglaubigungen von Kopien.

Option 2: Heiraten in Deutschland

Heirat in Deutschland

Heiratet ihr in Deutschland, braucht deine philippinische Partnerin oder dein philippinischer Partner vorab eine Legal Capacity to Contract Marriage (LCCM) von der Philippinischen Botschaft in Berlin. Das Amt prüft die Angaben und hängt sie zur öffentlichen Einsicht an der Botschaft aus, bevor die Bescheinigung ausgestellt wird.

Unterlagen für die LCCM

  • Ausgefülltes Sworn-Statement-Formular
  • Gültiger Reisepass (Original und Kopie)
  • PSA-beglaubigte Geburtsurkunde
  • Kopie von Reisepass oder Personalausweis des deutschen Partners
  • Zwei Passfotos (4,5 x 3,5 cm, weißer Hintergrund)
  • Je nach Familienstand: CENOMAR (ledig), Sterbeurkunde und Heiratsurkunde (verwitwet), oder Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk (annulliert/geschieden)

Bearbeitung

  • Persönliches Erscheinen bei der Botschaft ist Pflicht
  • Bearbeitungszeit: 10 Arbeitstage
  • Abholung persönlich oder per Kurier
  • Danach folgt die reguläre standesamtliche Anmeldung in Deutschland wie bei jeder anderen Eheschließung
Nach der Hochzeit, Report of Marriage: Deine Partnerin oder dein Partner muss die in Deutschland geschlossene Ehe innerhalb von 12 Monaten der Philippinischen Botschaft in Berlin melden (Report of Marriage), damit sie in die philippinischen Personenstandsregister übernommen wird. Nötig sind unter anderem das Report-of-Marriage-Formular, die deutsche Heiratsurkunde, Reisepässe beider Partner, die PSA-Geburtsurkunde sowie ein aktuelles CENOMAR. Gebühr: 25 Euro. Wird die Frist verpasst, ist eine zusätzliche eidesstattliche Erklärung zur verspäteten Registrierung nötig, ebenfalls 25 Euro.
Was passiert bei Scheidung?

Scheidung: der wichtigste Unterschied zu Thailand und Vietnam

Die Philippinen sind neben dem Vatikan das einzige Land, das eine Scheidung im eigentlichen Sinn gesetzlich nicht kennt. Nach philippinischem Recht lässt sich eine Ehe nur unter engen Voraussetzungen annullieren, etwa bei Geschäftsunfähigkeit eines Partners bei der Eheschließung. Eine Ausnahme gilt für philippinische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich über ein Scharia-Gericht scheiden lassen können.

Stand Sommer 2026: Ein Gesetz zur Einführung der echten Scheidung ("Absolute Divorce Act") ist auf den Philippinen weiterhin nicht in Kraft. Der Entwurf passierte im Mai 2024 das Abgeordnetenhaus, verfiel aber im Senat mit dem Ende des 19. Kongresses ungenutzt. Im 20. Kongress wurden neue Entwürfe eingebracht, bislang ohne Abstimmung in einer der beiden Kammern. Wer online liest, Scheidung sei inzwischen möglich, sollte das nicht ungeprüft glauben.

Was das für ein deutsch-philippinisches Paar bedeutet

Für den deutschen Partner ändert sich wenig: Ein deutsches Gericht kann die Ehe nach deutschem Recht scheiden, auch wenn der philippinische Partner die Scheidung ablehnt oder das philippinische Recht sie eigentlich nicht kennt. Laut der auf deutsch-philippinisches Familienrecht spezialisierten Kanzlei Wendelmuth greift in diesem Fall ausnahmsweise deutsches Scheidungsrecht, weil ein generelles Scheidungsverbot mit der deutschen Rechtsordnung nicht vereinbar ist.

Für den philippinischen Partner ist eine deutsche Scheidung aber nicht automatisch wirksam. Nach Art. 26 Abs. 2 des philippinischen Family Code kann die philippinische Person erst nach einer gerichtlichen Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils vor einem philippinischen Regional Trial Court wieder heiraten. Dafür müssen das Scheidungsurteil und das zugrunde liegende deutsche Recht dem Gericht nachgewiesen werden. Das Verfahren dauert in der Praxis oft 1 bis 2 Jahre.

Beim Versorgungsausgleich gilt in Deutschland ohnehin dasselbe wie bei jeder anderen Scheidung: Alle während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden bei Scheidung hälftig aufgeteilt, unabhängig davon wo die Ex-Partnerin oder der Ex-Partner lebt. Das Bundesjustizministerium hat im April 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen der den Versorgungsausgleich anpasst, insbesondere für vergessene oder verschwiegene Rentenansprüche. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten.

Ehevertrag

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist

Auf den Philippinen gilt ohne abweichende Regelung gesetzlich die Gütergemeinschaft ("Absolute Community of Property"). Ein davon abweichender Güterstand muss laut Deutscher Botschaft Manila vor der Eheschließung vereinbart werden, danach ist das nicht mehr möglich. Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll wenn:

  • Du eine Rente in Deutschland hast und deine Partnerin oder dein Partner nach einer möglichen Trennung auf die Philippinen zurückkehren würde
  • Einer der Partner erheblich mehr Vermögen mitbringt als der andere
  • Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind
  • Immobilien oder ein Unternehmen beteiligt sind
Empfehlung: Einen Ehevertrag in Deutschland notariell beurkunden lassen und ins Englische oder Filipino übersetzen. Die Botschaft weist darauf hin, dass ein Ehevertrag zur Wirksamkeit gegenüber Dritten zusätzlich beim zuständigen philippinischen Standesamt registriert werden muss.
Wichtige Kontakte

Deutsche Botschaft Manila und Philippinische Botschaft Berlin

Deutsche Botschaft Manila
25/F Tower II, RCBC Plaza, 6819 Ayala Avenue, 1200 Makati City, Metro Manila
Terminvereinbarung: manila.diplo.de

Für Fragen zu Ehefähigkeitszeugnis, Consular Certificate und Eintragung der Ehe. Termin vorab online buchen.

Philippinische Botschaft Berlin
Luisenstraße 16, 10117 Berlin
Zivilregister/Report of Marriage: philippine-embassy.de

Zuständig für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen, Sachsen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Für andere Bundesländer das zuständige philippinische Konsulat prüfen.

Quellen & Stand: Auswärtiges Amt (manila.diplo.de), Philippine Statistics Authority, Family Code der Philippinen (insbesondere Art. 17 und Art. 26 Abs. 2), Philippinische Botschaft Berlin (philippine-embassy.de), Commission on Filipinos Overseas, Oberlandesgericht Bamberg (Länderinformation Philippinen), Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), Bundesjustizministerium (April 2026). Stand: September 2026. Angaben ohne Gewähr. Vor der Eheschließung immer beim zuständigen Standesamt und der Deutschen Botschaft Manila nachfragen.
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